AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)  DER PUBLISHING FUTURE GMBH
GEGENÜBER KUNDEN, DIE WERBUNG AUF WEBSITES VON PUBLISHING FUTURE BUCHEN.

Geschäftstätigkeit:

Die Publishing Future GmbH (im Folgenden „Publishing Future“ genannt), vermarktet Werbeflächen auf von ihr betriebenen Websites. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von Werbeflächen, zur Schaltung, Einstellung und Veröffentlichung von Werbemitteln gemäß Auftragsformular.

  • 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Publishing Future und den Auftraggebern. Mit Vertragsabschluss werden die AGBs von Publishing Future zur Grundlage des gegenseitigen Vertrages. AGBs des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht zum Bestandteil des Vertrages, es sei denn dies wurde schriftlich mit Publishing Future abgestimmt.

(2) Der Vertrag über die Ausführung des von Dritten (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) erteilten Werbeauftrages wird von Publishing Future im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.

(3) Publishing Future ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.

  • 2 Auftrag oder Buchung

(1) Ein Auftrag oder eine Buchung ist der Vertrag über die Schaltung von Werbung auf von Publishing Future betriebenen Webseiten. Der Auftrag kann durch schriftliche Bestätigung, per Fax, Post oder E-Mail zustande kommen.

  • 3 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber räumt Publishing Future ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Werbeauftrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein.

(2) Die vorgenannte Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung und Vorführung, zur Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachen sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Werbeauftrags erforderlich ist.

(3) Der Auftraggeber räumt Publishing Future des Weiteren das Recht ein, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen.

  • 4 Garantien des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens 6 Arbeitstage vor Beginn der Dienstleistung, die Publishing Future per E-Mail an die Anlieferadresse sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien zukommen zu lassen. Publishing Future behält sich das Recht vor, das vom Auftraggeber gelieferte Material zu bearbeiten und Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an den Abmessungen vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Darstellung erforderlich bzw. ratsam ist und für den Auftraggeber zumutbar ist.

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass er für sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm übermittelten Werbematerialien (z.B. Texte, Photos, Graphiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) ist. Sollte der Auftraggeber nicht oder nicht vollständig oder nur für eine befristete Zeit über die entsprechenden Rechte verfügen, so ist er verpflichtet Publishing Future bei Vertragsschluss hierüber zu informieren.

Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass er berechtigt ist, Bilder, bewegte Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen auf den dafür vorgesehenen Werbeträgern zur Schaltung aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages der jeweiligen Auftragnehmerin einzuräumen.

Insbesondere garantiert der Auftraggeber gegenüber Publishing Future, dass er über die für die Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen Nutzungsrechte im Verhältnis insbesondere zu Urhebern, ausübenden Künstlern und sonstigen Leistungsschutzberechtigten, Tonträgerherstellern, Produzenten, Verleihern, Verlegern, Verwertungsgesellschaften und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechts verfügt. Im Hinblick auf die in den Inhalten enthaltenen Musikwerke garantiert der Auftraggeber dem jeweiligen Auftragnehmer, dass die für die vertragsgegenständliche Auswertung etwaig erforderlichen weiteren Einwilligungen/Genehmigungen der Musikautoren bzw. ihrer Musikverlage (z.B. im Hinblick auf die Verfilmung der Musikwerke und/oder Bearbeitung im Rahmen der Verfilmung der Musikwerke) vom Auftraggeber oder seinen Lizenzgebern eingeholt wurden. Soweit im Hinblick auf die Inhalte eine Anmeldung des jeweiligen Auftragnehmers gegenüber einer Verwertungsgesellschaft bzw. eine Lizenzierung bei einer Verwertungsgesellschaft durch den jeweiligen Auftragnehmer notwendig ist, weil die Rechte exklusiv von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, wird der Auftraggeber 3 den jeweiligen Auftragnehmer gesondert darauf hinweisen und ihm die hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich bereitstellen und sonstigen angeforderten Mitwirkungshandlungen (z.B. ausfüllen von Meldebögen) unverzüglich nachkommen. Etwa anfallende Gebühren der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) sind vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Der Auftraggeber garantiert, Publishing Future von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von Publishing Future beauftragten Anwälte) freizustellen, welche Publishing Future insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in Folge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die sich aus einer Nichteinhaltung der vom Auftraggeber in bzw. aufgrund dieses Vertrages abgegebenen Zusicherungen und geschuldeten Pflichten bzw. aus dem Inhalt des Werbematerials nebst eingebetteter Links ergeben. Voraussetzung hierfür ist, dass Publishing Future den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche sowie Rechtsverletzungen unverzüglich umfassend schriftlich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Auftraggeber ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftraggeber hat unverzüglich nach der ersten Schaltung des Werbemittels auf der Webseite zu prüfen, ob das Werbemittel mangelfrei veröffentlicht ist. Erkennbare Mängel sind innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Schaltung des Werbemittels schriftlich, auch per E-Mail, an Publishing Future zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Werbeschaltung als genehmigt und die erbrachte Dienstleistung als vertragsgemäß.

(5) Publishing Future behält sich das Recht vor, einzelne Dienstleistungen – auch wenn sie bereits bestehende Vertragsverhältnisse betreffen – aus sachlich gerechtfertigten Gründen, beispielsweise rechtlicher, sittlicher oder moralischer Art – zurückzuweisen. Diese Ablehnung teilt Publishing Future dem Auftraggeber unverzüglich mit.

(6) Der Auftraggeber kann Aufträge vor der Beginn der Werbeschaltung jederzeit stornieren. Für die Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Auftragsvolumens fällig.

(7) Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung der Werbemittel nicht nach oder liefert der Auftraggeber die vereinbarten Werbemittel nicht im vereinbarten Format, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

  • 5 Rechte und Pflichten von Publishing Future

(1) Die Gestaltung sowie die Bearbeitung des redaktionellen Angebotes auf der Website sind ausschließlich Publishing Future vorbehalten. Publishing Future garantiert, dass auf seinen Internetseiten keine Inhalte veröffentlicht werden, die gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, sowie radikaler politischer, rassistischer, pornographischer, gewaltverherrlichender oder jugendgefährdender Natur sind.

(2) Publishing Future verpflichtet sich, die betriebenen Internetseiten in der Qualität zu erhalten, die nicht schlechter sein wird, als der gegenwärtige Standard dieser Seiten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

(3) Publishing Future sichert zu, die beauftragte Leistung gleichmäßig über den Buchungszeitraum verteilt zu liefern.

(4) Publishing Future ist nicht verpflichtet, die Aufträge auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

(5) Buchungen können von Publishing Future zu jedem Zeitpunkt kostenlos storniert werden. Dies gilt auch für bereits veröffentlichte Werbeschaltungen.

  • 6 Abrechnung

(1) Die vereinbarte Vergütung für die Webeschaltung wird 14 Tage nach Erstschaltung fällig und durch Publishing Future in Rechnung gestellt werden. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Publishing Future kann einen Agenturrabatt gewähren, die Höhe muss vorher schriftlich vereinbart werden.

  • 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von Publishing Future nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  • 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei nicht einwandfreier Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Nacherfüllung. Publishing Future behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Publishing Future die Dienstleistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur zeitweise erbracht hat. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Wiederholung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist. Für die Wiederholung kann der Auftraggeber Publishing Future eine angemessene Frist setzen.

(2) Erbringt Publishing Future eine Dienstleistung nicht oder fehlerhaft, weil die erforderlichen Informationen unvollständig, verspätet oder mangelhaft zugegangen sind, steht Publishing Future die Vergütung in voller Höhe zu, es sei denn, Publishing Future hat schuldhaft versäumt, die durch Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung etwaig frei gewordenen Ressourcen bis zu dem für die Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.

(3) Publishing Future ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Werbemittel für die Erbringung der Dienstleistung nach Erfüllung des Auftrags zu vernichten.

  • 9 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber wird in Anwendung der Datenschutzgesetze (z.B. Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstdatenschutzgesetz) davon unterrichtet, dass die Publishing Future seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit dieser Speicherung einverstanden. Die Publishing Future ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten an die beauftragten Dritten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.

  • 10 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen die sie vom Partner im Zusammenhang mit der Abwicklung erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die Geheimhaltung erstreckt sich auch auf die Verschwiegenheitspflicht der für die Vertragsparteien tätigen Mitarbeiter.

  • 11 Haftung

(1) Beide Partner haften unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Soweit Publishing Future dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatz auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt weder für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verursachung des schadensauslösenden Ereignisses noch für die Haftung für Leben-, Körper-, und Gesundheitsschäden. Alle Schadensersatzansprüche gegen Publishing Future verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.

  • 12 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

(1) Für Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart. Deutsches Recht findet Anwendung.

  • 13 Salvatorische Klausel

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch der Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

[Stand: Mai 2016]

Publishing Future GmbH
Poltringer Hauptstr. 55
72119 Ammerbuch
www.publishing-future.de